Geltungsbereich der Vignette in Österreich

Karte der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich mit Vignettenpflicht

Österreich verfügt über ein umfangreiches Netz an Autobahnen und Schnellstraßen, die von der ASFINAG betrieben und unterhalten werden. Insgesamt erstreckt sich die ASFINAG-Autobahn- und Schnellstraßennetzlänge auf über 2.200 Kilometer. Für die Benutzung dieser Straßen ist in den meisten Fällen der Erwerb einer gültigen Vignette erforderlich. Diese dient als Mautgebühr und trägt zur Finanzierung der Instandhaltung und des Ausbaus der Infrastruktur bei.

Die Vignette ist in Österreich für Pkw, Motorräder und andere leichte Fahrzeuge verpflichtend, wenn sie Autobahnen (Autobahnen) oder Schnellstraßen (Schnellstraßen) benutzen. Ohne gültige Vignette drohen empfindliche Strafen und Nachforderungen. Im Folgenden erfahren Sie detailliert, auf welchen Strecken die Vignette gilt, welche Ausnahmen bestehen und welche Besonderheiten Nutzer beachten müssen.

Autobahnen nach Bundesländern mit Vignettenpflicht

Bundesland Wichtige Autobahnen & Schnellstraßen Länge (km)
Wien A23 Südosttangente 13
Niederösterreich A1 Westautobahn, A2 Südautobahn, A21 Wiener Außenringautobahn ca. 600
Oberösterreich A1 Westautobahn, A7 Mühlkreisautobahn, A8 Innkreisautobahn ca. 350
Salzburg A1 Westautobahn, A10 Tauern Autobahn ca. 230
Tirol A12 Inntal Autobahn, A13 Brenner Autobahn* ca. 280
Vorarlberg A14 Rheintal/Walgau Autobahn ca. 70
Kärnten A2 Südautobahn, A10 Tauern Autobahn ca. 270
Steiermark A2 Südautobahn, A9 Pyhrn Autobahn ca. 390
Burgenland A4 Ost Autobahn, A3 Südost Autobahn ca. 120

* Hinweis: Die Brenner Autobahn (A13) ist eine Sonderstrecke mit eigener Maut, zusätzlich zur Vignette (siehe Lokale Besonderheiten).

Lokale Besonderheiten und wichtige Hinweise

  • Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke erfordert eine separate, streckenabhängige Maut zusätzlich zur Vignette. Sie wird elektronisch erhoben und gilt für alle Fahrzeuge.
  • Tunnel und Brücken mit Zusatzgebühren: Einige Tunnel, darunter der Karawankentunnel und der Arlbergtunnel, verlangen eine Zusatzmaut, die nicht von der Vignette abgedeckt ist.
  • Ausnahmen von der Vignettenpflicht: Ortsnahe Autobahnabschnitte und Umfahrungen können teilweise ohne Vignette befahren werden. Hier ist auf die Beschilderung zu achten.
  • Grenzübergänge: An den Grenzen zu Deutschland, Italien, der Schweiz, Slowenien, Ungarn und der Slowakei ist die Vignettenpflicht zu beachten. Die Vignette muss vor der Nutzung der Autobahn gekauft werden.
  • Winterliche Einschränkungen: Im Winter kann es auf einigen Strecken besondere Verkehrsregeln geben, etwa Winterreifenpflicht oder Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen.
  • Güterverkehr: Lkw über 3,5 Tonnen zahlen keine Vignette, sondern eine kilometerabhängige Maut (GO-Maut). Diese gilt auf allen ASFINAG-Autobahnen und Schnellstraßen.
  • Motorräder: Motorräder benötigen ebenfalls eine Vignette, die günstiger als für Pkw ist. Die Vignette ist als Klebestreifen oder digital erhältlich.
  • Elektrofahrzeuge: Auch Elektro-Pkw benötigen eine Vignette, da es keine generelle Ausnahme für alternative Antriebe gibt.

Ausnahmen und besondere Fälle

1. Ortsumfahrungen und kurze Autobahnabschnitte ohne Vignettenpflicht

Einige kurze Abschnitte der Autobahnen, die als Ortsumfahrungen dienen, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Diese Strecken sind entsprechend ausgeschildert. Beispiele sind Teile der A1 bei Salzburg und der A23 in Wien.

2. Saisonale Mautbefreiung für Motorräder

Motorradfahrer können für die Vignette eine Jahresvignette nutzen, die günstiger ist als die für Pkw. Die Gültigkeit beginnt ab dem Kaufdatum und gilt bis Ende des Kalenderjahres.

3. Elektrofahrräder und andere Sonderfahrzeuge

Fahrzeuge, die keine klassische Zulassung als Kraftfahrzeug haben, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Dazu zählen E-Bikes, Fahrräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

4. Kurzzeitvignetten und digitale Vignetten

Für Touristen und Kurzbesucher sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten verfügbar. Diese können digital erworben und registriert werden, was den Kauf vor der Einreise erleichtert.

5. Sonderregelungen für diplomatische und behördliche Fahrzeuge

Bestimmte offizielle Fahrzeuge sind von der Mautpflicht befreit. Dies gilt für diplomatische Fahrzeuge, Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge des Bundesheeres.

6. Ersatzvignetten und Strafen bei Verlust

Bei Verlust der Klebevignette kann eine Ersatzvignette erworben werden. Das Fahren ohne gültige Vignette führt zu Strafen bis zu 120 Euro und gegebenenfalls zu Nachforderungen.

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